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SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07 |
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Bei Erwerbsminderungsrente nach dem 01.01.2004 und vor Vollendung des 60. Lebensjahres ist stets ein Abschlag vorzunehmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R
Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. …
Auszug aus SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07
Der anders lautenden Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R) könne nicht gefolgt werden.Nach diesem Urteil des 4. Senats des BSG unterliegen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenabschlägen nur dann, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, abgebildet in JURIS-online unter http://www.juris.de ).
Solche Sachgründe lägen dann vor, soweit eine gegenüber der nach dem Gesetz "normalen" Inanspruchnahme einer Rente eine "vorzeitige" Inanspruchnahme mit individuellen Vermögensvorteilen im Vergleich zu "Normalrentnern" mit gleicher Vorleistung erfolgt, so dass die Nichtberücksichtigung eines Teils der Vorleistung zum Ausgleich dieser ungerechtfertigten, systemwidrigen Vermögensvorteile notwendig sei (vgl. Rn. 15 f. des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).
Auch schließe die Regelung des § 77 Abs. 2 S. 2 SGB VI ausdrücklich einen Rentenabschlag für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus (vgl. Rn. 25 des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).
Die Sprungrevision war gemäß §§ 161 Abs. 1 und 2, 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, weil das Urteil von der Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Auszug aus SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07
Die Grenze der verfassungskonformen Auslegung wird indes durch den Gesetzeswortlaut und den Willen des Gesetzgebers bestimmt (…vgl. Plagemann in jurisPR SozR 20/2006, Anm. 4; BVerfGE 100, 1, 43 ff.). - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)). - SG Aachen, 09.02.2007 - S 8 R 96/06
Rentenversicherung
Auszug aus SG Berlin, 24.09.2007 - S 15 R 4430/07
Denn eine solche Formulierung ist nur dann zu erwähnen ist, wenn sich ohne eine ausdrückliche entsprechende Formulierung ein höherer Abschlag errechnen könnte (so auch SG Aachen, Urteil vom 09. Februar 2002, Az.: S 8 R 96/06).